Von Donnersbachwald über die Straße bis nach Hinterwald und von dort über den Singletrail bis kurz vor die idyllisch-urige Lärchkaralm und über die Forststraße weiter zur Stallaalm. Zum Schutz des Wildes (Ruhezeiten) ist das Befahren der Wege nur zu folgenden Zeiten gestattet:
- Mai bis 31. August von 08.00 bis 18.00 Uhr
- bis 30. September von 08.00 bis 17.00 Uhr
Das Befahren des Weges ab Lärchkaralm zur Stallaalm nur bis Ende der 1. Septemberwoche erlaubt.